
einfach. sicher. radfahren. Der ADFC NRW fordert 10 Maßnahmen für einen sicheren Radverkehr in NRW. © ADFC NRW
einfach. sicher. radfahren.: Kampagnenmaterial und Bilder
Der ADFC NRW hat mit der Kampagne einfach. sicher. radfahren. verschiedene Materialien zur Radverkehrssicherheit entwickelt. Welche das sind, wie diese bestellt werden können und Eindrücke, wie diese eingesetzt werden können, zeigen wir hier.
einfach. sicher. radfahren: Kampagnenmaterial
Bereits jetzt gibt es erste Kampagnenmaterialien.
- Kampagnenflyer zu unseren zehn Forderungen für mehr Radverkehrssicherheit
- Kampagnensticker
- Forderungspapier des ADFC NRW zur Landtagswahl NRW 2027: Mehr Sicherheit für Radverkehr
Für ADFC Aktive
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einfach. sicher. radfahren: Bestellung von Kampagnenmaterial
Wir haben zwar schon erste Kampagnenmaterialien.
Eine Bestellung wird ab frühestens Ende Mai möglich sein. Nähere Informationen zu den zur Verfügung stehenden Materialien und den Bestellprozess werden wir hier veröffentlichen.
einfach. sicher. radfahren: Bilder und Aktionen
Hier zeigen wir erste Eindrücke der Kampagnenmaterialien im Einsatz.
Näheres zu einzelnen Aktionen besprechen wir auch in unseren ADFC Netzwerk Verkehr und Kommunikation und im ADFC NRW Wiki und wir informieren über unseren Newsletter.


























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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
weiterlesenRadfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen und Ökostrom-Unternehmen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
weiterlesenMenschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
weiterlesenBei der Stadt Celle gibt es im Bürgerportal / Rubrik „Radverkehr“ folgende Möglichkeiten der Kontaktaufnahme:
- Beschwerden allgemeiner Art: „Schreib´s uns einfach“
- Radverkehr „Fragebogen zur Verbesserung des Radverkehrs“
- Den Fahrradbeauftragten der Stadt Celle, Herrn Sebastian Hatzius, erreicht man per E-Mail unter der Adresse fahrradbeauftragter@celle.de oder per Telefon unter 05141 12-6621
- Auch die Kurzfassung des Fahrradaktionsplans (Okt. 2022) kann online unter „Radverkehr“ eingesehen werden.
Der Landkreis Celle nennt auf der Seite „Anregungen und Beschwerden“ seine allgemeine Mail-Adresse und Telefonverbindung, verweist aber sonst auf die einzelnen Gemeinden. Die wiederum sind bei Wikipedia unter „Liste der Gemeinden im Landkreis Celle“ zu finden.
Auf den Radwegschildern im Landkreis findet sich üblicherweise ein QR-Code über den an die Bauhöfe Mängel gemeldet werden können.
Auch an den ADFC Celle können sie sich mit Ihrem Anliegen wenden. Sie erreichen ihn per Mail unter radverkehr [at] adfc-celle.de und per Telefon unter 05141 88029
weiterlesenDie Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.
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