Babboe-Rückruf: Weiteres Modell betroffen, andere Modelle freigegeben - ADFC Celle

Babboe-Rückruf: Weiteres Modell betroffen, andere Modelle freigegeben

Lastenradhersteller Babboe informiert derzeit offenbar seine Händler darüber, dass ein weiteres Modell zurückgerufen werden muss. Die anderen Modelle, die vom Verkaufs- und Nutzungsstopp betroffen waren, können dagegen wieder benutzt werden.

Aktualisierung (22.04.2024): Zusätzlich zu den unten genannten Modellen sind auch die verschiedenen Versionen des Modells Pro Trike/Transporter von dem Rückruf betroffen, ebenso wie das Slim Mountain.

In einem Schreiben an die Händler:innen hat der niederländische Lastenradhersteller Babboe Meldungen zufolge darüber informiert, dass in Abstimmung mit der deutschen Behörde nun auch Exemplare des Modells City Mountain, die vor 2020 produziert wurden, zurückgerufen werden. Ihre Sicherheit könne nicht garatiert werden. Vorher waren bereits die Modelle City, City-E, sowie Mini und Mini-E zurückgerufen worden (der ADFC hatte hier darüber berichtet).

Andere Modelle dürfen wieder genutzt werden

Laut des Händler:innenschreibens dürfen alle anderen Babboe-Modelle wieder genutzt werden. Zunächst hatte es den Aufruf gegeben, keine Babboe-Modelle mehr zu nutzen, solange keine Gewissheit über ihre Sicherheit bestehe. Vorher sollten Kund:innen ihr Rad aber zu einer kostenlosen Inspektion in die Werkstatt bringen.

Zudem kündigte Babboe an, betroffene Kund:innen für die Unannehmlichkeiten zu entschädigen. Der genaue Ablauf des Rückrufs und der Entschädigungen soll den Händler:innen in den Tagen nach Ostern bekannt gemacht werden. Mit einer genauen Information der Kund:innen ist in der Zeit danach zu rechnen.

Bislang bittet Babboe Kund:innen, auf der Seite https://kontrollieredeinenrahmen.de/ die Rahmennummer des eigenen Rades einzutragen um zu erfahren, wie sie sich verhalten sollen.


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  • Wo kann ich Mängel an die Stadt oder den Landkreis Celle melden?

    Bei der Stadt Celle gibt es im Bürgerportal / Rubrik „Radverkehr“ folgende Möglichkeiten der Kontaktaufnahme:


    Der Landkreis Celle nennt auf der Seite „Anregungen und Beschwerden“ seine allgemeine Mail-Adresse und Telefonverbindung, verweist aber sonst auf die einzelnen Gemeinden. Die wiederum sind bei Wikipedia unter „Liste der Gemeinden im Landkreis Celle“ zu finden.
    Auf den Radwegschildern im Landkreis findet sich üblicherweise ein QR-Code über den an die Bauhöfe Mängel gemeldet werden können.

    Auch an den ADFC Celle können sie sich mit Ihrem Anliegen wenden. Sie erreichen ihn per Mail unter radverkehr [at] adfc-celle.de und per Telefon unter 05141 88029

     

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

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